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Therapie mit Cannabinoiden

Für eine Therapie mit Dronabinol muss eine patientenspezifische
Ausnahmebewilligung beim BAG beantragt werden. Erfahrungsgemäss wird eine solche Bewilligung sehr rasch gutgeheissen. Eine entsprechende Verfügung ist für bis zu zwei Jahre gültig. Das BAG informiert auf seiner Homepage über die Bedingungen zur Ausstellung einer Ausnahmebewilligung.

Mit einem Betäubungsmittelrezept kann darauf eine Magistralrezeptur mit dem Wirkstoff Dronabinol hergestellt werden.

Die Hänseler AG - Lohnhersteller von Magistralrezepturen für Apotheken in der
Schweiz - unterstützt Ärzte bei der Rezeptierung und informiert Sie gerne über den
genauen Ablauf.

Kontakt
Domenica Sette
Teamleiterin Call Center
+41 71 353 58 54
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